Entscheidungen zu § 16 GOG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Bvwg Beschluss 2023/8/18 W170 2241685-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 18.08.2023

TE Bvwg Beschluss 2022/10/19 W170 2239979-2

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.10.2022

TE Bvwg Beschluss 2021/10/27 W170 2247428-1

Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit als „Mandatsbescheid“ bezeichneten Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien (in Folge: Behörde) vom 26.08.2021, Zl. 046 201 JV 1163/21x, wurde Dr. iur. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), einem Juristen und ehemaligen Rechtsanwalt, der Zutritt zum Gerichtsgebäude des Landesgerichts für Strafsachen Wien unbefristet verboten, ohne diesem zuvor Parteiengehör zu g... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.10.2021

TE Bvwg Beschluss 2021/7/27 W170 2241685-1

Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: XXXX wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 07.07.2020, 16 U 183/19z, verurteilt, am 24.08.2018 in Wels im Aufteilungsverfahren 36 Fam 25/17v des Bezirksgerichtes Wels in einer gemäß § 140 Abs. 1 AußStrG nicht öffentlichen Verhandlung ohne Einverständnis der Sprechenden eine Tonbandaufnahme angefertigt und diese Dritten, für den sie nicht bestimmt war, nämlich am 27.08.2018 BezInsp. XXXX und im Zeitrau... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.07.2021

TE Bvwg Beschluss 2019/5/8 W170 2217265-1

Begründung: I. Verfahrensgegenstand: Gegenständlich ist die Frage, ob das als Hausverbot bezeichnete Schreiben des Präsidenten des Landesgerichts Eisenstadt, mit dem XXXX das Betreten des Justizzentrums Eisenstadt verboten wurde, einen beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfbaren Bescheid darstellt und gegebenenfalls, ob dieser mit Beschwerde vom 15.01.2019 bekämpfte Bescheid rechtswidrig ist oder nicht. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige Beschwerde erwogen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.05.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/18 W108 2199312-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Vorstehers des Bezirksgerichtes XXXX (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) wurde sämtlichen Mitarbeitern der Rechtsanwaltskanzlei XXXX der Zugang zum Bezirksgericht ausschließlich nach Passieren der Sicherheitsschleuse zur Personenkontrolle gestattet und ausgesprochen, dass sämtliche für eine Tonaufnahme geeigneten Gegenstände (inklusive Mobiltelefone) abzunehmen und bei der Sic... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.03.2019

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