1 1.1. Mit (Vorstellungs-)Bescheid der belangten Behörde vom 1. März 2021 wurde dem Revisionswerber „gemäß § 16 Abs. 3 Z 2 GOG, § 57 Abs. 1 AVG“ mit sofortiger Wirkung der Zugang in das Gerichtsgebäude des Bezirksgerichts Wels untersagt und einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. 2 Die belangte Behörde stellte als Sachverhalt fest, der Revisionswerber habe gegen Richterinnen und Richter der 1. und 2. Instanz zahlreiche Ablehnungsanträge gestellt. Es seien ins... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation24/01 Strafgesetzbuch
Norm: GOG §16 Abs3 Z2 StGB §120 VwGG §42 Abs2 Z1 GOG § 16 heute GOG § 16 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 GOG § 16 gültig von 01.05.2017 bis 31.12.2022 zuletzt geände... mehr lesen...