Begründung: Am 7.7.1997 brachte der Beschwerdeführer folgenden an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gerichteten Schriftsatz ein: "Maßnahmenbeschwerde wegen exzessiver Personenkontrolle im Justizpalast, 4.7.97. 13:25 Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes: Herauslegenmüssen von Gegenständen des persönlichen Bedarfes aus einer Aktenmappe, Duldung des Herumfummelns in einer Handtasche. Belangte Behörde: Präsident des Oberlandesgerichtes Wien, Dr Erwin F, Wien, S-platz 3. Sachverh... mehr lesen...