Der Beschwerdeführer leistete nach Beendigung seines Grundwehrdienstes Wehrdienstleistungen als Zeitsoldat. Mit Ablauf des 31. Juli 2000 wurde er aus dem Wehrdienst als Zeitsoldat entlassen; mit Wirkung vom 1. August 2000 wurde er als "M ZO 2" in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen. Mit Bescheid vom 29. September 2000, dem Beschwerdeführer am selben Tag zugestellt, verpflichtete das Korpskommando II den Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 4 des Heeresgebü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §1;HGG 1985 §8 Abs4;HGG 2001 §51 Abs1 Z1 idF 2002/I/103;HGG 2001 §61 Abs1;
Rechtssatz: Da das HGG 2001 nach wie vor keine Sonderbestimmung hinsichtlich der Zuständigkeit zur Entscheidung über die Erstattungspflicht gemäß § 61 Abs. 1 HGG 2001 iVm. § 8 Abs. 4 HGG 1985 enthält, ist somit nunmehr das Heerespersonalamt in erster Instanz zuständig, über ein... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §8 Abs4;HGG 2001 §49 Abs6;HGG 2001 §61 Abs1;
Rechtssatz: Im Ergebnis trifft die Auffassung zu, dass die Hereinbringung der vom Bund für die Pensions- und Arbeitslosenversicherung geleisteten Beiträge gemäß § 49 Abs. 6 HGG 2001 einerseits und die Erstattungspflicht gemäß § 61 Abs. 1 HGG iVm. § 8 Abs. 4 HGG 1985 andererseits in keinem rechtlich relevanten Zusammenhang zuein... mehr lesen...