Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer ist Soldat in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zur Auslandseinsätzen. Aufgrund freiwilliger Meldung vom 11.09.2017 war er seit 01.12.2017 im Rahmen der Auslandseinsatzbereitschaft bereit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an Auslandseinsätzen in der Dauer von insgesamt sechs Monaten teilzunehmen. I.2. In weiterer Folge wurde mit rechtskräftigem Bescheid des... mehr lesen...