Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) war Soldat in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen. Aufgrund freiwilliger Meldung vom 05.07.2017 angenommen am 01.02.2018 war er im Rahmen der Auslandseinsatzbereitschaft bereit, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an Auslandseinsätzen in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 01.12.2016 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat, die bis 30.11.2019 hätte andauern sollen (lt. Sondervertrag gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz). 2. Mit rechtskräftigem Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 10.04.2018, GZ P XXXX /12-HPA/2018 (2), wurde das vorzeitige Enden der Auslandseinsatzbereitschaft mangels persönlicher Eignung zur ... mehr lesen...