Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer gemäß § 55 iVm § 6 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001) iVm §§ 30 und 37 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001) zur Rückzahlung eines Übergenusses in der Höhe von EUR 1.420,70 (für den Zeitraum 17. Oktober 2005 bis 31. Dezember 2005) verpflichtet. Die belangte Behörde ging, nach Darstellung der Rechtslage, unter Bezugnahme insbesondere auf die §§ 6 und 55 des Heeresgebühren... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/01 Wehrrecht allgemein43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 2001 §55 Abs2;HGG 2001 §55 Abs3;HGG 2001 §6 Abs4 Z3 idF 2005/I/058;VwRallg;WehrRÄG 2005;
Rechtssatz: Nach § 6 Abs. 4 Z 3 HGG 2001 ist - wie aus den Materialien (RV 949 Blg. NR, GP XXII) hervorgeht, um Härtefälle zu vermeiden - festgelegt, dass der Erstattungsbetrag "wie ein Übergenuss hereinzubringen" ist. Damit wurde zum... mehr lesen...