Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) absolvierte von Montag 22.04.2024 bis Freitag 26.04.2024 eine verpflichtende Milizübung (MÜ) beim Österreichischen Bundesheer (ÖBH). Dafür beantragte die bP, die in der SCHWEIZ arbeitet, am 08.04.2024 (Datum des Einlangens) mit einem vom ÖBH zur Verfügung gestellten Formular eine Entschädigung für ihren Einkommensentgang. Wobei sie anführte, dass während des Weh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei, ein Milizsoldat (im Folgenden: bP), leistete von 04.09.2017 bis 09.10.2017 von 10.10.2017 bis 13.10.2017 sowie vom 14.10.2017 bis 02.03.2018 Wehrdienst (Funktionsdienste, Milizübung). Für die jeweiligen Zeiträume erhielt er insgesamt drei separate Einberufungsbefehle, weil es sich beim ersten und dritten Zeitraum um einen Funktionsdienst (§ 19 Abs 1 Z 3 WG) und beim zweiten Zeitraum um eine Milizübung (§ 19 ... mehr lesen...