Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer für die Dauer des ab 3. April 1989 geleisteten Grundwehrdienstes gemäß § 30 Abs. 3 Heeresgebührengesetz 1985 (HGG) Wohnkostenbeihilfe in der Höhe von S 1.853,77 monatlich zuerkannt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 30 Abs. 3 HGG gebührt Wehrpflichtigen, die einen im § 25 Z.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;HGG 1985 §30 Abs1;HGG 1985 §30 Abs5;HGG 1985 §32 Abs5;HGG 1985 §33 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund der auch im Verfahren nach dem HGG geltenden amtswegigen Ermittlungspflicht hat die Behörde die entsprechenden Ermittlungen über das verbleibende Einkommen - im Hinblick auf § 39 Abs 2 dritter Satz AVG innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeit... mehr lesen...