Der Beschwerdeführer leistete ab 5. Oktober 1998 den ordentlichen Zivildienst. Mit Antrag vom 14. Oktober 1998 begehrte er die Zuerkennung von Familienunterhalt für seinen am 10. Oktober 1997 geborenen, ihm gegenüber unterhaltsberechtigten und zu seinem Haushalt gehörenden Sohn P.K. Mit Bescheid der Erstbehörde (des Magistrats der Stadt Wien) vom 27. Oktober 1998 wurde dem Beschwerdeführer ab 5. Oktober 1998 für die Dauer des Grundzivildienstes gemäß § 34 Abs. 1 Zivildienstg... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1992 §32 Abs1 Z2;HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Die Frage, wer Wohnungsinhaber und damit nach außen zur Zahlung der Kosten für die Beibehaltung der eigenen Wohnung verpflichtet ist, ist für den Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe gemäß § 33 HGG 1992 maßgebend (Hinweis E 19.5.1998, 98/11/0101), nicht aber für die Frage der Haushaltszugehörigkeit von Kindern gemäß § 32 ... mehr lesen...