Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;HGG 1985 §26;HGG 1985 §28;HGG 1985 §29;HGG 1985 §30;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Familienunterhalt und die Wohnkostenbeihilfe von derselben Bemessungsgrundlage zu berechnen sind, folgt nicht, dass es sich dabei um untrennbare Ansprüche handelt. Wurde über beide Ansprüche in einem Bescheid abgesprochen und nur die Bemess... mehr lesen...