Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am ***** geborenen mj. S***** B*****, infolge Revisionsrekurses der durch das Amt für Jugend und Familie ***** vertretenen Minderjährigen, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien als Rekursgericht vo... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters Johann F***** wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 11.6.1987 wegen Hinzukommens einer Sorgepflicht für die nunmehrige Ehegattin und den am 15.2.1987 geborenen mj. Manuel F***** bei praktisch gleichgebliebenem Nettoeinkommen von monatlich durchschnittlich S 10.000 ab 1.6.1987 auf monatlich S 1.300 herabgesetzt (ON 12). Seit 1.1.1989 ist der Vater auch noch für die nicht ehelich geborene mj. Sarah B***** sorgepflichtig. Er erzielt... mehr lesen...
Norm: HGG §29HGG §32
Rechtssatz: Während der Ableistung des Grundwehrdienstes eines einkommenslosen und vermögenslosen Unterhaltspflichtigen ruht dessen Unterhaltspflicht. Der Unterhaltsanspruch bleibt in Form der Berechtigung auf Zuspruch von Familienunterhalt gegenüber dem Bund aufrecht. Die den Familienunterhalt zuerkennende Bezirksverwaltungsbehörde ist bei dessen Ausmittlung nicht an einen bestehenden zivilrechtlichen Unterhaltstitel gebun... mehr lesen...