Begründung: Der am 4. 11. 1984 geborene Antragsteller ist der eheliche Sohn des Antragsgegners. Er lebt unstrittig bei seiner Mutter. Vom 1. 10. 2005 bis 30. 9. 2006 leistete er seinen ordentlichen Zivildienst ab. Der Antragsgegner bezog im Jahr 2005 ein Durchschnittsnettoeinkommen von rund EUR 2.858 monatlich (inklusive Sonderzahlungen, Gewerkschaftsbeitrag, abzüglich Fahrtkostenersatz). Seine steuerpflichtigen Bezüge betrugen im Jahr 2005 EUR 39.696,66. Er ist auch noch für seine ... mehr lesen...
Begründung: Der eheliche Vater der drei nun bereits volljährigen Kinder (Michaela, Günther und Barbara) bezog als Berufsoffizier 1996 ein monatliches Durchschnittseinkommen von 59.700 S und 1997 ein solches von 52.120 S und ist noch für seine geschiedene Ehegattin sorgepflichtig. Günther bezog nach Abschluss seiner HTL-Ausbildung in den Monaten Juli und August 1997 Einkünfte als Ferialpraktikant und absolvierte vom 29. September 1997 bis 28. Mai 1998 den Grundwehrdienst beim Bund... mehr lesen...
Begründung: Der pflegebefohlene Knabe kam am 20.Dezember 1974 zur Welt. Die sechseinhalb Monate vor der Geburt seines älteren Bruders im August 1970 geschlossene Ehe der Eltern wurde mit Urteil vom 3.April 1989 geschieden. Die Eltern hatten aber bereits ab 1979 längere Zeit und nach einer Wiedervereinigung ab 1986 endgültig voneinander getrennt gelebt. Der Mutter war bereits im Juli 1979 die alleinige Obsorge für den Knaben und seinen fast vier Jahre älteren Bruder übertragen wo... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 CaHGG 1992 3HGG 1992 §12HGG §13HGG 1992 §16
Rechtssatz: Zur Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit eines Präsenzdieners. Entscheidungstexte 6 Ob 530/93 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 6 Ob 530/93 4 Ob 517/96 Entscheidungstext OGH 26.02.1996 4 Ob 517/96 Auch; Beisatz: Die bloß teilweise Inanspruchnahme von Leistunge... mehr lesen...