Der Beschwerdeführer, der als Südtiroler österreichischen Staatsangehörigen in Bezug auf das Studium gleichgestellt war, immatrikulierte im WS 1989/90 an der Universität Innsbruck (die in der Folge ohne Zusatzbezeichnung genannten akademischen Organe sind solche dieser Universität) und inskribierte den Studienzweig Geschichte, Studienrichtung Politikwissenschaft. In seinem Studienbuchblatt scheinen unter der Rubrik Reifeprüfung die Angabe "07.86" und unter der Bezeichnung Schulform di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §6 Abs1 idF 1981/332;AHStG §6 Abs4 idF 1981/332;AHStG §6 Abs5 litc idF 1981/332;AVG §69 Abs1 Z1;AVG §69 Abs1 Z3;UniStG 1997 §30;UniStG 1997 §68 idF 1998/I/131;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass - unter Berücksichtigung der Bedeutung der als Bescheid zu wertenden Immatrikulation während des gesamten Studiums bis zum erfolgreichen Abschluss ... mehr lesen...