Entscheidungen zu § 5 Abs. 3 HStG 1995

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/17 92/12/0005

Die am 27. Juli 1965 geborene Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1984/85 das Studium der Studienrichtung Psychologie an der Universität Innsbruck. Am 29. Jänner 1987 legte sie die erste Diplomprüfung dort ab. In der Zeit vom 1. Oktober 1986 bis 31. Oktober 1987 leistete sie das für den zweiten Studienabschnitt vorgeschriebene Pflichtpraktikum am Landesnervenkrankenhaus X. Begleitend besuchte sie Vorlesungen aus dem Bereich der Psychiatrie und klinischen Psychologie an der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0005

Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §5 Abs3;StudFG 1983 §2 Abs3 litb idF 1988/379;StudFG 1983 §2 Abs4 lita idF 1988/379;
Rechtssatz: Eine über das normale Ausmaß wesentlich hinausgehende Verlängerung der Studien (hier: durch ein freiwillig verlängertes klinisches Praktikum während des Studiums Psychologie), auch wenn diese an sich aus der Sicht des Studierenden und seiner Interess... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

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