Die Beschwerdeführerin studiert an der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz die Studienrichtung Informatik. Mit dem am 17. August 1993 beim Vorsitzenden der zuständigen Studienkommission der Universität Linz eingelangten Antrag ersuchte die Beschwerdeführerin die in der Studienrichtung "Technische Mathematik" an der Universität Wien (vor einem Einzelprüfer) abgelegte Prüfung "Compilerbau/Übersetzerbau" als gleichwertig für die Prüfung "Übersetzerbau I" i... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §21 Abs5;AHStG §26 Abs10;AHStG §30 Abs5;AHStG §30 Abs6;
Rechtssatz: Die nach § 30 Abs 5 AHSchStG gebotene Form der dritten (allenfalls auch vierten) Wiederholung einer Einzelprüfung vor dem Prüfungssenat ist für die fehlende Prüfung, die durch die Anerkennung einer erfolgreich abgelegten Prüfung vor einem Einzelprüfer (sofern die abgelegte Prüfung der fehlenden Prüfu... mehr lesen...