Mit für den Rektor der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst - im Folgenden entfällt die Angabe der Hochschule - gezeichneten Schreiben vom 16. Februar 1995 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass ihm das Abteilungskollegium der Abteilung Film und Fernsehen (in der Folge Abteilungskollegium) in seiner Sitzung vom 16. Dezember 1994 gemäß § 9 Abs. 1 Z. 4 des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes (KHOG) zur Abhaltung der Lehrveranstaltung "950.217 SE Gestaltungskriterien der R... mehr lesen...
Index: 72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung
Norm: KHStG 1983 §20 Abs14;KHStG 1983 §20;KHStG 1983 §22 Abs2;KHStG 1983 §28;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die fehlende Zustimmung des zuständigen akademischen Organs (des Abteilungskollegiums) zur Abhaltung einer Lehrveranstaltung in geblockter Form für sich allein nicht als Nichterfüllung des Lehrauftrages angesehen werden kann. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1994 als Bundeslehrer (Verwendungsgruppe L 1) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Universität für Musik und darstellende Kunst Mozarteum in Salzburg (im Folgenden kurz Mozarteum). Vor seiner Ernennung zum Bundeslehrer der Verwendungsgruppe L1 war er am Mozarteum bereits seit dem Studienjahr 1977/78 als Lehrbeauftragter, seit 1. April 1984 auf Grund eines Sondervertrages nach § 7 der Kunsthochs... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung
Norm: BDG 1979 §155;BDG 1979 §192;BDG 1979 §193;BDG 1979 §194 Abs1 Z2 litb;BDG 1979 §247f Abs2 Z1;KHStG 1983 §19 Abs2;KHStG 1983 §20;
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des § 247f Abs. 2 BDG 1979 knüpft mit dem Begriff "Zentrales Künstlerisches Fach" (ZKF) auf Grund der "Verzahnung" von Organisations-, Studien- und Die... mehr lesen...