Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin "gegen das Schreiben des Landeshauptmannes für Kärnten vom 2. Dezember 2003, Zl 7-G-KLAL- 18/19/2003," als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde nach wörtlicher Wiedergabe des genannten Schreibens des Landeshauptmannes für Kärnten, der dagegen erhobenen Berufung der Beschwerdeführerin sowie der Bestimmungen der §§ 58 bis 61 und 18 Abs 4 AVG aus, dass dem Schreiben de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §1;GelVerkG §16 Abs6;GelVerkG 1996 §1 Abs2;
Rechtssatz: § 16 Abs 6 GelVerkG (der die Zuständigkeit zur Entscheidung über Berufungen in Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes in den Fällen, in denen gegen den Bescheid des Landeshauptmannes eine Berufung zulässig ist, betrifft) geht als besondere Bestimmung im Sinne des § 1 Abs 2 G... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §16 Abs6;GelVerkG 1996 §1 Abs2;
Rechtssatz: Zu den "Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes" iSd § 16 Abs 6 GelVerkG sind auch jene Angelegenheiten zu zählen, die nach § 1 Abs 2 GelVerkG von den insoweit subsidiär geltenden Bestimmungen der GewO 1994 erfasst sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:20040... mehr lesen...