RS Vwgh 1990/5/30 90/03/0041

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Veröffentlicht am 30.05.1990
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1986 §53 Abs3;
BetriebsO 1986 §56 Abs1;
GelVerkG §14 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 53 Abs 3 dritter Satz BetriebsO 1986 erfordert zu seiner Erfüllung nicht die Absicht des Fahrers, Aktivitäten zu setzen, aus denen geschlossen werden kann, daß er vor hat, Fahrgäste aufzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030041.X01

Im RIS seit

30.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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