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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1986 §53 Abs3;Rechtssatz
Der Tatbestand des § 53 Abs 3 dritter Satz BetriebsO 1986 erfordert zu seiner Erfüllung nicht die Absicht des Fahrers, Aktivitäten zu setzen, aus denen geschlossen werden kann, daß er vor hat, Fahrgäste aufzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030041.X01Im RIS seit
30.05.1990