Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 21. Februar 2003 gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO das Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft ihres Ehemanns bis (längstens) zur rechtskräftigen Erledigung des Aufteilungsverfahrens bewilligt und bücherlich angemerkt. Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Juli 2004 aus dem alleinigen Verschulden des E... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 6.5.1970 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Diese wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.2.1986, 3 Cg 370/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammt die am 25.8.1972 geborene Tochter Barbara B*****. Zur Zeit der Eheschließung hatte die Frau ihr Studium der Pharmazie beendet und war als Apothekenasp... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 6.November 1976 die Ehe, aus der zwei mj. Kinder stammen. Mit notariellem Übergabsvertrag vom 28. April 1980 übergaben die Eltern der Antragstellerin den Streitteilen je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 191 KG Landfraß im Ausmaß von 681 m2 samt einem darauf im Rohbau errichteten Wohnhaus ins Eigentum. Als Gegenleistung übernahmen die Streitteile die noch offene pfandrechtlich sichergestellte Schuld bei der K*** L***- UND H*** in der Höhe von ... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. Dezember 1975 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 26. Februar 1985 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden; die Ehe ist kinderlos geblieben. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse derart, daß ihr der Antragsgegner eine Reihe von näher bezeichneten Gegenständen herauszugeben und ferner eine Ausgleichszahlung von S 150.000,-- zu leisten habe; für den Fall, daß diese Gegenstä... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 16. Mai 1968 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. Oktober 1979 aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe stammen die Kinder Jürgen, geboren 1969, Carmen, geboren 1970, und Rene, geboren 1974. Am 16. Juli 1980 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Weise, daß 1. zwei Stühle, ein Bettzeugschrank, eine Waschmaschi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ 618 KG Lustenau, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1707, mit dem Haus Höchsterstraße 1. Diese Liegenschaft hatte Franz B, der geschiedene Ehegatte der Antragsgegnerin - die Ehescheidung erfolgte mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. Juni 1983, 7 a Cg 4250/76-44 - , mit Kaufvertrag vom 21. Oktober 1964 erworben. Mit übergabsvertrag vom 27. Oktober 1976 übertrug Fra... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 5.2.1977 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes K*** vom 21.12.1982 - nach dem unbestritten gebliebenen Vorbringen der Antragsgegnerin aus dem Alleinverschulden des Antragstellers - geschieden. Zum Zeitpunkt der Eheschließung waren die Streitteile, die schon einige Jahre vorher in Lebensgemeinschaft gelebt hatten, je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 242 KG G***, Grundstück 318/38. Auf dieser Liegenschaft war währ... mehr lesen...
Norm: EheG §91 Abs1EheG §96EO §330
Rechtssatz: Unter den in § 91 Abs 1 EheG genannten Voraussetzungen ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen, also zu fingieren das Fehlende sei dem Verpflichteten schon durch Aufteilung zugekommen. Es steht daher keinem der beiden Ehegatten ein Herausgabeanspruch gegen den Dritten zu, ein solcher kann daher auch nicht gepfändet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Ehe zwischen den Streitteilen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 13. März 1979, 9 Cg 42/79-11, gemäß § 55 Abs. 3 EheG rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser hatte die Antragstellerin bereits im Jahre 1964 verlassen und wohnt seither mit einer anderen Frau in T in Lebensgemeinschaft. Er hatte seinerzeit als Polizeibeamter die Wohnung Nr. 28 im Hause P-Gasse 57 vom Unterstützungsinstitut der Bundessicherheitswache "zugewiesen... mehr lesen...