Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2cAußStrG idF WGN 1989 §14 C2d4AußStrG idF WGN 1989 §230EheG §85EheG §86EheG §89EheG §93
Rechtssatz: Wenn ein Erstgericht in dem vom Rekursgericht bestätigten Beschluß nur ganz allgemein ausführte, die einzelnen Vermögenswerte würden jeweils dem Teil zugewiesen, in dessen tatsächlicher Verfügungsgewalt sie sich befinden, und andererseits im
Spruch: der Entscheidung "weitere Aufteilungsanordnungen nicht trifft", da... mehr lesen...
Begründung: Die im Mai 1950 geschlossene Ehe des im November 1921 geborenen Mannes und der im Mai 1926 geborenen Frau war mit dem im März 1984 in Rechtskraft erwachsenen Scheidungsurteil aufgelöst worden. Nach dem Scheidungsurteil trifft das Alleinverschulden den Mann. Am 11. Mai 1984 brachte die Frau einen Aufteilungsantrag ein. Gegenstand der begehrten Aufteilungsregelung sind der Gutsbestand zweier Liegenschaften und die auf diesen pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichkei... mehr lesen...
Norm: EheG §87EheG §89EheG §90
Rechtssatz: An einer nur als eheliche Ersparnis anzusehenden Liegenschaft ist, wenn eine billige Regelung anders nicht erzielt werden kann, außer der im § 89 EheG ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der
Begründung: eines schuldrechtlichen Benützungsrechts an einer Wohnung zugunsten eines Ehegatten auch die
Begründung: eines dinglichen Rechts zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt. Die Ehewohnung befand sich im Haus G-Straße 4 in P. Die Liegenschaft EZ 1344 des Grundbuches über die KG P, auf der dieses Haus errichtet ist, steht im Eigentum des Mannes. Die angrenze... mehr lesen...
Norm: AußStrG §230EheG §85EheG §86EheG §89EheG §93
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Aufteilung hat hinsichtlich aller vom Verfahren erfaßter Gegenstände die sachenrechtliche und gebrauchsrechtliche Zuordnung (verändernd oder bewahrend) auszusprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 669/81 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 5 Ob 669/81 Veröff: JBl 1983,598 ... mehr lesen...