Begründung: Am 3. 10. 1997 schlossen die Streitteile mit Notariatsakt eine Vereinbarung, in der zunächst festgehalten wird, dass sie eine auf Dauer abgestellte Lebensgemeinschaft begründet haben. Dem Wesen der Lebensgemeinschaft entsprechend sei ihre Beendigung „und damit die nachstehende, bedungene Vermögensaufteilung jederzeit einseitig bedingungslos einforderbar“ (Punkt 1 des Notariatsakts). In Punkt 3 verpflichtete sich die Klägerin „binnen zwei Monaten ab Erklärung über di... mehr lesen...
Begründung: Die eheliche Lebensgemeinschaft der Streitteile endete 1992, die Ehe ist seit 1997 rechtskräftig geschieden. Die Liegenschaft mit der Ehewohnung wurde 1997 verkauft. Mit dem Veräußerungserlös wurden Schulden, und zwar zum überwiegenden Teil Unternehmensschulden des Antragstellers, getilgt. In dem seit März 1998 anhängigen Aufteilungsverfahren wurden von beiden geschiedenen Ehegatten konkret bezifferte Ausgleichszahlungen begehrt. Das Begehren des Antragstellers wurde ber... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Frage, ob und in welcher Höhe der Antragstellerin eine Ausgleichszahlung gebührt, nachdem die Entscheidung des Erstgerichts über die Zuweisung bestimmter Vermögenswerte an die Streitteile bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Letztlich unstrittig - die Revisionsrekursgegnerin behauptet zwar einen Rechenfehler, der sich mit rund 7.600 EUR zu ihren Lasten auswirke, zeigt diesen aber nicht einmal ansatzweise auf - is... mehr lesen...