Nach der Aktenlage war der seinerzeitige Ehegatte der Beschwerdeführerin, Alexander P., Inhaber einer Handelsagentur der Modebranche. Die Beschwerdeführerin war Arbeitnehmerin ihres Ehegatten. In den Akten befindet sich die Kopie eines an Alexander P. gerichteten Schreibens der E. AG, München, aus dem ersichtlich ist, daß Alexander P. die Vertretung der Marke "E." für den Bereich Österreich übertragen war. Nach dem Inhalt des mehrseitigen Schreibens waren die Vertreter der E. AG der A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EheG §81;EheG §82 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Enthält ein Scheidungsvergleich nicht allein die Übertragung der Rechte aus einem Handelsvertretervertrag, sondern weitere Bestimmungen, insbesondere über die Übertragung der Mietrechte am Geschäftslokal, die es der A... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §81;EheG §82 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: AusfzF des Vorliegens von Aufwendungen für den Erwerb eines Geschäftswertes, wenn der Abgabenpflichtige im Rahmen eines Scheidungsvergleiches auf die nach § 81 EheG vorzunehmende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse verzichtet. ... mehr lesen...