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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §81;Rechtssatz
AusfzF des Vorliegens von Aufwendungen für den Erwerb eines Geschäftswertes, wenn der Abgabenpflichtige im Rahmen eines Scheidungsvergleiches auf die nach § 81 EheG vorzunehmende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse verzichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130138.X03Im RIS seit
05.08.1992