Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Die Kläger begehren die Feststellung, dass der Beschluss auch den Beklagten gegenüber wirksam sei. Die Beklagten wenden formelle und inhaltliche Mä... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 3. 2006 brachten die Antragsteller gemeinsam einen Antrag nach § 55a EheG auf Ehescheidung ihrer am 6. 8. 1992 geschlossenen Ehe ein. Gleichzeitig legten sie dem Gericht einen schriftlichen Entwurf über die Scheidungsfolgen vor. In der mündlichen Verhandlung vom 15. 3. 2006 bestätigten sie die unheilbare Zerrüttung und die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft seit mehr als sechs Monaten und schlossen die vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung als gerichtlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil vom 28. Oktober 1985, 1 C 950/83-34, hat das Erstgericht die Ehe der Streitteile aus beiderseitigem Verschulden geschieden und hiebei ausgesprochen, daß das überwiegende Verschulden den Beklagten und Widerkläger (im folgenden kurz Beklagter) trifft. Dieses Urteil wurde beiden Parteienvertretern am 15. November 1985 zugestellt. Am 13. Dezember 1985 gab der Beklagte eine Berufung gegen das erwähnte Urteil zur Post, mit dem er das Ersturteil nur insowe... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §79 Abs2ZPO §237 A
Rechtssatz: Einer teilweisen Klagsrücknahme nur bezüglich des Verschuldens im Falle eines Scheidungsbegehrens nach § 49 EheG steht § 60 EheG entgegen. Auch eine teilweise Einschränkung auf ein Mitverschulden ist unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 711/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 7 Ob 711/86 Veröff: SZ 59/221 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 9. November 1979 (ON 3) sprach das Erstgericht die Scheidung der Ehe der Antragsteller Dr. Helmut und Maria P gemäß § 55 a EheG aus. Die bei der Verkundung dieses Beschlusses anwesenden Eheleute erklärten nach Rechtsbelehrung, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Zustellung des Scheidungsbeschlusses an die Antragsteller unterblieb. Mit dem beim Erstgericht am 14. Jänner 1980 eingebrachten Schriftsatz erklärte der Mann, den Antrag auf Ehescheidung zurückzuziehen. Am sel... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG §224 Abs1ZPO §237 Abs2ZPO §411 CbZPO §425 Abs21.DVEheG §79 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluss des Erstgerichts, mit dem es dir Zurkenntnisnahme der Zurückziehung des Scheidungsantrages und die Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses ausspricht, stellt keineswegs eine bloß rechtsbelehrende Mitteilung ohne verfahrensgestaltende Wirkung dar. Unterbleibt die Anfechtung eines solchen Beschlusses, so wird er auch im Falle s... mehr lesen...
Der Kläger brachte am 1. Dezember 1958 durch den von ihm bestellten Rechtsanwalt die auf §§ 49, 50 EheG. gestützte Scheidungsklage, die Beklagte am 30. Mai 1959 protokollarisch die auf § 49 EheG. gestützte Widerklage ein. Nach erfolglosem Bühnenversuch vom 30. Mai 1959 wurde sofort die mündliche Streitverhandlung durchgeführt. Dabei war nur der Kläger und Widerbeklagte, nicht die Beklagte und Widerklägerin durch einen Rechtsanwalt vertreten. Beide Klagen wurden zur gemeinsamen Verhand... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §94 Abs3AußStrG §2241.DVEheG §79 Abs2
Rechtssatz: Unter Rechtskraft im Sinne des § 79 Abs 2 der 1. DVEheG ist die formelle Rechtskraft nach § 411 ZPO zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 335/59 Entscheidungstext OGH 28.10.1959 3 Ob 335/59 SZ 32/136 8 Ob 381/62 Entscheidungstext OGH 29.01.1963 8 O... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §79 Abs2ZPO §237 Abs1 B
Rechtssatz: Auch die unter Anspruchsverzicht erfolgte Zurücknahme einer Widerklage im Eheverfahren nach Schluß der mündlichen Streitverhandlung bedarf der Zustimmung des anderen Eheteiles nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 486/57 Entscheidungstext OGH 03.09.1957 1 Ob 486/57 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §79 Abs2ZPO §237 Abs1 B
Rechtssatz: Unter gleichzeitigem Verzicht auf den Anspruch kann der Kläger im Eheverfahren seine Klage auch gegen den Willen des Beklagten bis zur Rechtskraft des Urteiles zurücknehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 118/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 2 Ob 118/56 Spruchrepertorium Nr 44; Veröff: EvBl 1956/111 S 213 = JBl 1956 H9,236 = RZ 195... mehr lesen...