Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 12. 2004 geschieden, wobei der Ausspruch der Scheidung am 2. 2. 2005 und jener über das gleichteilige Verschulden der Streitteile an der Zerrüttung der Ehe am 8. 3. 2007 rechtskräftig wurden. Das gegenständliche Unterhaltsverfahren behängt seit 24. 11. 2003 und betrifft Unterhaltsansprüche der klagenden Frau sowohl für die Zeit der (damals noch) aufrechten Ehe als auch für die Zeit nach rechtskräf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien heirateten am 29. April 2004. Es war für beide die zweite Ehe, sie haben keine gemeinsamen Kinder. Mit Urteil vom 22. Juli 2008 wurde die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden, der Scheidungsausspruch wurde am 6. November 2008 rechtskräftig. Während aufrechter Ehe wohnten die Ehegatten in einem Haus, an dem der Beklagte über ein unentgeltliches Wohnrecht verfügte. Der Beklagte verließ die Ehewohnung am 14. Juli 2007, die Klägerin blieb zunäc... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 ATS zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller „und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch fü... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1987 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Der Beklagte ist seit Juni 1999 wieder verheiratet; aus dieser Ehe stammt der am 24. 12. 2000 geborene Patrick William B*****. Die monatliche Durchschnittsnettopension des Beklagten betrug 2002 1.823,60 EUR, 2003 1.838,17 EUR, 2004 1.830,74 EUR und 2005 1.856,25 EUR. Die Ehefrau des Beklagten bezog bis Ende 2002 Karenzgeld; ab Jänner 2003 entspricht ihr Nettoeinkommen etwa jenem d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 30. 1. 2002 im Einvernehmen geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin einen Unterhalt in einer dem § 66 EheG entsprechenden Höhe unter der Prämisse des Alleinverschuldens des Beklagten an der Zerrüttung der Ehe zu bezahlen. Die Parteien legten dieser ziffernmäßig nicht bestimmten Unterhaltsvereinbarung ein monatliches Nettoeinkommen des Beklagten von 3.000 EUR zugrunde. Der Beklagte verp... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 S zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller "und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch für d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge Klägerin) mit der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagter) wurde mit Urteil vom 20. 10. 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin begehrte mit ihrer am 11. 3. 1998 bei Gericht eingelangten Klage gemäß § 66 EheG Unterhalt im Betrag von S 10.500 monatlich abzüglich des vom Beklagten geleisteten monatlichen Unterhalts von S 5.000. Zugleich bea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 29.10.1974 aus dem Verschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG geschieden. Der am selben Tag abgeschlossene Scheidungsfolgenvergleich enthält ua folgende Bestimmung: Die Ehe der Parteien wurde am 29.10.1974 aus dem Verschulden des Beklagten gemäß Paragraph 49, EheG geschieden. Der am selben Tag abgeschlossene Scheidungsfolgenvergleich enthält ua folgende Bestimmung: "2. Die Klägerin verzichtet auf jeden Unterhalt, nicht jedoch... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 ffEheG §66EheG §68EheG §73EheG §80
Rechtssatz: "Not" ist dann gegeben, wenn das Existenzminimum nicht erreicht wird. Der Ausgleichszulagenrichtsatz legt das (konventionelle) Existenzminimum fest. Auch für die Bemessung des notdürftigen Unterhaltes nach § 73 EheG ist der Richtsatz für die Ausgleichszulagen maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 99/98t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Nachdem die Ehe der Streitteile mit dem Urteil des LG. für ZRS. W. am 2. April 1952 aus dem Verschulden des Gatten geschieden wurde, hat dieser, und zwar noch vor der Rechtskraft des Urteils, die auf § 530 Abs. 1 Z. 7 ZPO. gestützte Wiederaufnahmsklage eingebracht. Ihr gab das Erstgericht zunächst mit dem Urteil vom 16. Oktober 1952 statt. Nachdem dieses Urteil mit dem Beschluß des Berufungsgerichtes vom 22. Jänner 1953 aufgehoben worden war, wies das Erstgericht die Klage ab. Das B... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §73ZPO §530 E1ZPO §530 Abs1 Z7 G1
Rechtssatz: Da im Eheverfahren das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweismittel bis zum Schluß der mündlichen Berufungsverhandlung möglich ist, muß eine Wiederaufnahmsklage nach § 530 Z 7 ZPO vor diesem Zeitpunkte erfolglos bleiben. Entscheidungstexte 1 Ob 14/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 14/54 Veröff: EvBl 1954/31... mehr lesen...