Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Ehe der beiden Beschwerdeführer wurde mit Beschluß des BG Feldkirch vom 21. Mai 1997, xxxxx, gemäß § 55a EheG (einvernehmlich) geschieden, wobei damals auch ein Vergleich gemäß § 55a Abs. 2 EheG geschlossen wurde. Am 23. Februar 1998 wurde zu nnnnn des BG Feldkirch ein Vergleich mit auszugsweise folgendem Inhalt abgeschlossen: "1. Punkt 7. des Scheid... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht22/02 Zivilprozessordnung22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §225;EheG §55a Abs1;EheG §55a Abs2;GGG 1984 TP1 Anm2;GGG 1984 TP12 Anm3;ZPO §433 Abs1;
Rechtssatz: Vereinbarungen gemäß § 55a Abs 2 EheG sind - wie sich aus dieser Gesetzesstelle ausdrücklich ergibt - Voraussetzung für die Zulässigkeit der einvernehmlichen Scheidung gemäß § 55... mehr lesen...