Entscheidungsgründe: Für Andreas R***** ist seit 1983 ein Sachwalter bestellt, seit Juni 1988 für die Angelegenheiten der Einkommens- und Vermögensverwaltung sowie die Vertretung vor Ämtern und Behörden. Er leidet unter einer Intelligenzminderung, ist bei guter Bewusstseinslage, in allen Qualitäten orientiert, hat einen ausreichend guten sprachlichen Ausdruck und eine gute Kontakt- und Dialogfähigkeit. Er kann auf Fragen adäquat antworten. Aufgrund einer zerebralen Schädigung lieg... mehr lesen...
Norm: EheG §35EheG §42 Abs2EheG §102 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Aufhebung einer Ehe nach § 35 EheG ist im Aufhebungsurteil von Amts wegen ein allfälliger Schuldausspruch aufzunehmen. Für den Verschuldensausspruch nach § 42 Abs 2 EheG ist positive Kenntnis des Aufhebungsgrundes zum Zeitpunkt der Eheschließung erforderlich, wobei für die Zurechenbarkeit eines Verschuldens die eheliche Verschuldensfähigkeit Voraussetzung ist. Der Schuldvorwurf mus... mehr lesen...
Norm: EheG §42 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzungen eines Verschuldensausspruches nach § 42 Abs 2 EheG. Entscheidungstexte 5 Ob 476/59 Entscheidungstext OGH 07.10.1959 5 Ob 476/59 Veröff: 1959/406 S 660 2 Ob 571/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1982 2 Ob 571/82 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: EheG §42 Abs2
Rechtssatz: Es ist nicht notwendig, daß der kranke Verlobte die ganze medizinische Bedeutung seiner Krankheit kennt: er hat all sein Wissen um die Krankheit seinem Verlobten mitzuteilen. Tut er das nicht und ist das, was er selbst über die Krankheit weiß, doch so schwerwiegender Natur, daß der Verlobte, wenn er davon Kenntnis gehabt hätte, bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von deren Eingehung abgesehen hätte, dann t... mehr lesen...
Norm: EheG §42 Abs2EheG §60EheG §60 Abs3EheG §61 Abs2
Rechtssatz: RG 15.1.1941, IV B 40/40 Gegen eine Scheidungsklage kann sich der beklagte Ehegatte mittels eines Antrages auf Ausspruch des Verschuldens des klagenden Gatten an einem Eheaufhebungsgrund (§ 42 Abs 2 EheG), verteidigen. Entscheidungstexte 4 B 40/40 Entscheidungstext RG 15.01.1941 4 B 40/40 ... mehr lesen...