Norm
6.DVEheG §1 Abs1 BRechtssatz
Wird eine Dienstwohnung (entgegen § 4 der 6.DVEheG) der Ehegattin, die nicht Dienstnehmerin ist, als alleiniger Mieterin zugesprochen, so erwirbt sie dadurch die Mietrechte nur in demselben Umfange, in dem sie ihrem geschiedenen Mann als Dienstnehmer zustanden; scheidet der Mann aus dem Werk aus, dann kann gegen sie mit Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 7 MG vorgegangen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmerin, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0057844Dokumentnummer
JJR_19590912_OGH0002_0010OB00247_5900000_001