Begründung: Mit Urteil vom 3. 12. 2001 (ON 40) gab das Erstgericht dem Klagebegehren - mit Ausnahme eines Zinsenmehrbegehrens - statt. Unter einem wurden die Einreden der örtlichen Unzuständigkeit und der entschiedenen Rechtssache mit in das Urteil aufgenommenem Beschluss verworfen. Das Urteil wurde der Beklagten zu Handen ihrer (damaligen) Zustellungsbevollmächtigten Margit T***** am 1. 10. 2001 zugestellt. Der am 15. 10. 2001 - demnach innerhalb der vierwöchigen Rechtsmittelfrist ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte in Punkt 1. seines Urteils die Vaterschaft des Beklagten zum klagenden Kind fest und verpflichtete den Beklagten in Punkt 2. zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 2.100 ab 3. 12. 1995. Dieses Urteil wurde dem Beklagten am 15. 3. 2000 zugestellt. Am 29. 3. 2000 langte beim Erstgericht ein Schriftsatz des Beklagten (ON 61) ein, in welchem er "mitteilte", dass er nie bei einer bestimmten GmbH ein monatliches Einkommen von S 20.000 bezogen ha... mehr lesen...