Entscheidungsgründe: Mit der am 10. Juni 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage (6 Cg 264/81) begehrte der hier beklagte Mann als Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der nun klagenden Frau als Beklagte (§ 49 EheG). Bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung über jene Klage am 8. Juli 1981 erschien die Frau als dort Beklagte mit dem von ihr am gleichen Tag bevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Otto A***. Die folgende Verhandlung am 10. August 1981 besucht... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner schlossen miteinander am 28. Juni 1958 die beiderseits erste Ehe, der ein am 12. Oktober 1958 geborener Sohn entstammt. Am 12. September 1980 brachte der Antragsgegner gegen die Antragstellerin beim Landesgericht Salzburg eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage ein, die er in der Folge auch auf die §§ 50, 51 und 55 EheG gründete. Die Antragstellerin war in diesem Verfahren zunächst von Rechtsanwalt Dr. W***, dem sie am 18. Oktober... mehr lesen...
Die Streitteile schlossen am 27. November 1965 die Ehe. Sie sind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war Wien. Die Beklagte stammt aus einer in psychischer Hinsicht belasteten Familie. In Anbetracht dieser erblichen Belastung gewann die bei ihr bestehende endogene Disposition im Anschluß an eine schwere somatische Krankheit langsam an Manifestation. Vor Ausbruch eines schizophrenen Schubes kommt es zu einem neurasthenischen Vorstadium, das manc... mehr lesen...
Norm: EheG §2EheG §102
Rechtssatz: Zur Frage der Geschäftsunfähigkeit zufolge Geisteskrankheit - Ablehnung der in Schwind, Eherecht S 67, vertretenen Ansicht. Entscheidungstexte 6 Ob 4/70 Entscheidungstext OGH 21.01.1970 6 Ob 4/70 Veröff: SZ 43/14 7 Ob 178/73 Entscheidungstext OGH 14.11.1973 7 Ob 178/73 Beisatz: E... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte in erster Linie die Scheidung ihrer Ehe aus dem Gründe: des § 51 EheG., weil der als notorischer Trinker zeitweilig angehalten gewesene Beklagte nach dem im Anhaltungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten einem Geisteskranken gleichzuhalten sei. Sie erhob ferner gegen den Beklagten den Vorwurf schwerer Eheverfehlungen (Vernachlässigung der Sorgepflicht, Trunkenheitsexzesse, Mißhandlungen), behauptete, daß die Ehe aus dem Verschulden des Beklagten unheilb... mehr lesen...
Norm: EheG §102HfD 28.08.1813 allgJGS 1595 allgJMV 1897 §4ZPO §1 ff Ba
Rechtssatz: Die durch den § 5 des HfD JGS Nr 1595 und den § 4 der V RGBl Nr 283/1897 gewährleistet erweiterte Prozeßfähigkeit in Ehesachen erstreckt sich wohl grundsätzlich auf alle im Sinne des § 102 EheG beschränkt geschäftsfähigen Personen, nicht aber auch auf Geschäftsunfähige, zu denen auch die Geisteskranken zählen (vgl Schwind, Kommentar S 67 ff, 306). ... mehr lesen...