Beachte Verweis auf Erkenntnis des VwGH vom 2.7.1990, Zl.90/19/0053, 26.9.1991, Zl.91/09/0067-8 Rechtssatz: Nachweis der vor der Tat erfolgten Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung samt Zustimmung des Delegierten erst im Berufungsverfahren befreit den zur Vertretung nach außen berufenen Obmann einer Genossenschaft von seiner originären Verantwortung. Behebung des angefochtenen Straferkenntnisses. Die Bezirkshauptmannschaft X hat mit dem angefochtenen Straferkenn... mehr lesen...