1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. November 2000 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Mai 2000 auf Befreiung von der Entrichtung der Fernsprech-Grundgebühr einschließlich der Gesprächsgebühr für eine Gebührenstunde pro Monat gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Rundfunk-Gebührengesetzes-RGG, BGBl. I Nr. 159/1999, und der dazu erlassenen Übertragungsverordnung, BGBl. II Nr. 38/2000, "in der derzeit geltenden Fassung nach § 47 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit § 48 Abs. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §63 Abs1;BMG §2 Anl Teil2 AbschnK Z11 idF 2000/I/016;FMGebG 1970 Art1a Abs2 idF 1999/I/159;FMGebG 1970 Art1a Abs3 idF 1999/I/159;FMGebG ÜbertragungsV 2000 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen zur Unzulässigkeit einer Berufung gegen den Bescheid, mit dem ein Antrag auf Befreiung von der Entric... mehr lesen...