Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z3;UStG 1972 §10 Abs4;UStG 1972 §5 Abs3;
Rechtssatz: Wird ein im Rahmen eines Ausgangsvormerksverkehrs zur Ausbesserung im Zollausland ausgebessertes Segelflugzeug wieder eingeführt, so ist es nicht rechtswidrig, das für die Ausbesserung gezahlte Entgelt (Reparaturkosten) mit jenem erhöhten Einfuhrumsatzsteuersatz zu besteuern, der auf das wieder eingeführte ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z3;UStG 1972 §10 Abs4;UStG 1972 §5 Abs3;
Rechtssatz: Gegenstand der Einfuhrumsatzsteuer ist immer die eingeführte Ware. Die Bemessungsgrundlage für Gegenstände, die nach ihrer Veredlung im Zollausland wieder eingeführt werden, ist nach der Sonderbestimmung des § 5 Abs 3 UStG 1972 das für die Veredlung zu zahlende Entgelt. Die zu entrichtende Einfuhrumsatzsteu... mehr lesen...