Begründung: Die Angeklagte Mag. Ana Maria G*** C*** ist brasilianische Staatsangehörige und der Verhandlungssprache des Gerichtes nicht mächtig. Zum Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung am 29. November 1988 über die oben bezeichneten Rechtsmittel, zu welchem ihre Vorführung im Interesse der Rechtspflege geboten war und deswegen von Amts wegen gemäß § 296 Abs. 3 StPO veranlaßt wurde, war somit ein Gerichtsdolmetscher beizuziehen (Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK). Recht... mehr lesen...
Norm: EGUStG ArtXII Z3GebAG 1975 §31 Z6UStG 1972 §4 Abs3UStG 1972 §4 Abs11
Rechtssatz: Dem Dolmetsch (Sachverständigen) gebührt auch die Umsatzsteuer von den "sonstigen Kosten" (Barauslagen, insbesondere Reisekosten), mag auch darin bereits ein von ihm entrichteter Umsatzsteuerbetrag enthalten sein, ohne daß es auf eine allfällige (nicht in jedem Fall gegebene - vgl § 21 Abs 6 und 8 UStG 1972) Berechtigung zum Vorsteuerabzug ankäme (Aufrechterh... mehr lesen...