Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die Gebühren des Sachverständigen Dr. W***** T***** für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Teilnahme an der mündlichen Streitverhandlung am 28.10.2004 - abweichend von den auf EUR 681,80 und EUR 182,--, sohin insgesamt auf EUR 863,80 gerichteten Gebührennoten des Sachverständigen (vgl. AS 75 und 127) - lediglich mit EUR 638,10 bestimmt. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht die Gebühren des Sac... mehr lesen...
Norm: GebAG §31 Z6GebAG §34GebAG §43UStG 1994 §6 Abs1 Z19UStG 1994 §30
Rechtssatz: Nimmt ein medizinischer Sachverständiger die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 weiterhin in Anspruch, so ist ein Ausgleich für den Verlust der Vorsteuerabzugsberechtigung im Rahmen der Gebühr für Mühewaltung nach den Tarifansätzen des § 43 GebAG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 22 R 62/05d ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war in einen im Jahr 1969 von einem Rechtsvorgänger geschlossenen Mietvertrag eingetreten. Das Mietobjekt besteht aus einem Geschäftsraum und einem Magazin. Das Objekt darf nur für Lagerzwecke verwendet werden. Neben diesem Objekt befindet sich eine Wohnung, die die Beklagte ebenfalls gemietet hat. Die Vorschreibung der Mietzinse erfolgte getrennt. Die klagenden Vermieter begehren die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes (nach Einschränkung) von 10.852,... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in einem Haus des Antragsgegners, in dem sich Geschäftslokale und Wohnungen befinden. Sie begehrte die Überprüfung des Mietzinses ab 1. 1. 1997 auf seine gesetzliche Zulässigkeit, die Anpassung des Mietzinses sowie die Rückerstattung zuviel bezahlter Beträge und brachte dazu vor, sie sei als Ärztin seit 1. 1. 1997 nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt, wodurch sich ihr Mietzins de facto erhöht habe. De... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §37 Abs1 Z8UStG 1994 §30
Rechtssatz: Dem Mieter ist die Herabsetzung des Hauptmietzinses im Wege eines angemessenen Ausgleiches gemäß § 30 UStG 1994 aus Anlass des Verlustes der Vorsteuerabzugsberechtigung für Ärzte ab Anfang 1997 zu versagen. Entscheidungstexte 5 Ob 261/00v Entscheidungstext OGH 11.10.2000 5 Ob 261/00v ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 AUStG 1994 §30
Rechtssatz: § 30 UStG ist eine zivilrechtliche Vorschrift; daraus ableitbare Ansprüche sind vor den Zivilgerichten durchzusetzen. Dem Obersten Gerichtshof kommt insoweit eine Leitfunktion zu. Entscheidungstexte 5 Ob 261/00v Entscheidungstext OGH 11.10.2000 5 Ob 261/00v 1 Ob 165/20a Entscheidungstext... mehr lesen...