Entscheidungsgründe: I. Die Bf. zu B559/81 betreiben einen Buch-, Kunst- und Musikalienverlag. Anläßlich der Veranlagung zur Umsatzsteuer für das Jahr 1979 ergab sich aufgrund der 1981 eingebrachten Jahreserklärung eine Nachzahlung von 30274 S, die innerhalb eines Monates nach Zustellung des Umsatzsteuerbescheides beglichen wurde. Mit Bescheid vom 8. April 1981 setzte das Finanzamt einen Säumniszuschlag von 605 S fest. Die gegen diese Festsetzung erhobene Berufung blieb erfolglos.... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBAO §210 Abs1UStG 1972 §21 Abs4UStG 1972 §21 Abs5 Beachte Anlaßfälle zu VfSlg. 10156/1984
Rechtssatz: UStG 1972; Rechtsverletzung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes nach Aufhebung der die Fälligkeit der Abgabe betreffenden Bestimmungen in §21 Abs4 und 5 idF BGBl. 563/1980 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte und betreiben die Kanzlei im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes gemeinsam. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für OÖ vom 4. November 1980 wurden die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Kalendermonate Jänner bis Juli 1979 gemäß §21 Abs3 UStG 1972 festgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung näher b... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88UStG 1972 §21 Abs4
Rechtssatz: VerfGG 1953 §86; Außerkrafttreten der Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Erlassung des Jahressteuerbescheides; Gegenstandslosigkeit der Beschwerde Entscheidungstexte B 149/81 Ents... mehr lesen...