Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 290; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0078 B 6. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid, mit welchem das Finanzamt gemäß § 21 Abs 3 UStG 1972 die Steuer festsetzt, wenn der Unternehmer die Einreichnung der Voranmeldung unterläßt oder wenn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0078 B 6. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid, mit welchem das Finanzamt gemäß § 21 Abs 3 UStG 1972 die Steuer festsetzt, wenn der Unternehmer die Einreichnung der Voranmeldung unterläßt oder wenn sich die Voranmeldung als unvollständig oder die Selbst... mehr lesen...