Entscheidungsgründe: I. Die angefochtene Berufungsentscheidung betrifft die Umsatzsteuer 1985 bis 1993 und die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1986 bis 1991 und beurteilt die auf Vermietung eines umzubauenden Hotels an eine Betriebsgesellschaft (die ihrerseits Nutzungsrechte an eine Gesellschaft vergibt, welche diese einer sogenannten Time-sharing-Gesellschaft für Beherbergungsverträge mit Interessenten überläßt) gerichtete Betätigung als Liebhaberei;... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §22LiebhabereiV 1993 BGBl 33UStG 1972 §2 Abs5 Z2
Leitsatz: Verfassungswidrige Gesetzesauslegung bei Festsetzung der Umsatzsteuer
aufgrund Einstufung einer wirtschaftlichen Tätigkeit als Liebhaberei
mit dem Ertragsteuerrecht entnommenen Argumenten; sachliche
Notwendigkeit der unterschiedlichen Fassung des Liebhabereibegriffs
im Ertragsteuer- u... mehr lesen...