Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihre Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1994 als unbegründet abgewiesen. In der Bescheidbegründung wird im Wesentlichen ausgeführt: Die Beschwerdeführerin habe gegenüber dem Finanzamt erklärt, ab 1992 Vorsteuern nach der zu § 14 Abs. 1 UStG 1972 (in der Fassung vor dem SteuerreformG 1993, BGBl. 818/1993) ergangenen Verordnung mit einem Durchschnittssatz von 1,4% des Umsatzes zu ermitteln. Auch in der Ums... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §14 Abs1 Z2;UStG 1972 §14 Abs3;UStG 1972 §14 Abs4;UStG 1994 §14 Abs1 Z2;UStG 1994 §14 Abs3;UStG 1994 §14 Abs4;
Rechtssatz: § 14 Abs 3 UStG richtet sich ausschließlich an den Verordnungsgeber. Insb bei der Festlegung der Gruppen von Steuerpflichtigen, der für die Ermittlung der Durchschnittssätze maßgeblichen Merkmale und der Höhe der entsprechenden Durchschnittssätz... mehr lesen...