Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, stand u.a. im Streitjahr in einem Dienstverhältnis als Vorstand einer Abteilung des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Graz und erklärte aus dieser Tätigkeit erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus der Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Weiters erzielte der Beschwerdeführer als niedergelassener Arzt Umsätze und Einkünfte aus selbständi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, stand u.a. im Streitjahr in einem Dienstverhältnis als Vorstand einer Abteilung des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Graz und erklärte aus dieser Tätigkeit erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus der Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Weiters erzielte der Beschwerdeführer als niedergelassener Arzt Umsätze und Einkünfte aus selbständi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §17;UStG 1994 §14 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Führt ein Steuerpflichtiger mehrere Betriebe, kann er für jeden Betrieb gesondert entscheiden, ob er die Pauschalierung in Anspruch nimmt (zur Einkommensteuer Hinweis Doralt, EStG I6, Tz 28/2 zu § 17; zur Umsatzsteuer ausdrücklich festgelegt in § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §17;UStG 1994 §14 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Führt ein Steuerpflichtiger mehrere Betriebe, kann er für jeden Betrieb gesondert entscheiden, ob er die Pauschalierung in Anspruch nimmt (zur Einkommensteuer Hinweis Doralt, EStG I6, Tz 28/2 zu § 17; zur Umsatzsteuer ausdrücklich festgelegt in § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. In seinem Betrieb fand im Jahr 1999 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die sich über die Jahre 1994 bis 1997 erstreckte. Unter Tz. 14 des Prüfungsberichtes vom 1. Dezember 1999 wird ausgeführt, mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Mai 1994 hätten die Ehefrau des Beschwerdeführers als Komplementärin und deren vier minderjährige Kinder als Kommanditisten die A. KEG gegründet. Vom Beschwerdeführer seien mit Ende Juni 1994 die Dienstverhältniss... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. In seinem Betrieb fand im Jahr 1999 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die sich über die Jahre 1994 bis 1997 erstreckte. Unter Tz. 14 des Prüfungsberichtes vom 1. Dezember 1999 wird ausgeführt, mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Mai 1994 hätten die Ehefrau des Beschwerdeführers als Komplementärin und deren vier minderjährige Kinder als Kommanditisten die A. KEG gegründet. Vom Beschwerdeführer seien mit Ende Juni 1994 die Dienstverhältniss... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihre Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1994 als unbegründet abgewiesen. In der Bescheidbegründung wird im Wesentlichen ausgeführt: Die Beschwerdeführerin habe gegenüber dem Finanzamt erklärt, ab 1992 Vorsteuern nach der zu § 14 Abs. 1 UStG 1972 (in der Fassung vor dem SteuerreformG 1993, BGBl. 818/1993) ergangenen Verordnung mit einem Durchschnittssatz von 1,4% des Umsatzes zu ermitteln. Auch in der Ums... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihre Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1994 als unbegründet abgewiesen. In der Bescheidbegründung wird im Wesentlichen ausgeführt: Die Beschwerdeführerin habe gegenüber dem Finanzamt erklärt, ab 1992 Vorsteuern nach der zu § 14 Abs. 1 UStG 1972 (in der Fassung vor dem SteuerreformG 1993, BGBl. 818/1993) ergangenen Verordnung mit einem Durchschnittssatz von 1,4% des Umsatzes zu ermitteln. Auch in der Ums... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §14 Abs1 Z2;UStG 1972 §14 Abs3;UStG 1972 §14 Abs4;UStG 1994 §14 Abs1 Z2;UStG 1994 §14 Abs3;UStG 1994 §14 Abs4;
Rechtssatz: § 14 Abs 3 UStG richtet sich ausschließlich an den Verordnungsgeber. Insb bei der Festlegung der Gruppen von Steuerpflichtigen, der für die Ermittlung der Durchschnittssätze maßgeblichen Merkmale und der Höhe der entsprechenden Durchschnittssätz... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §14 Abs1 Z2;UStG 1972 §14 Abs3;UStG 1972 §14 Abs4;UStG 1994 §14 Abs1 Z2;UStG 1994 §14 Abs3;UStG 1994 §14 Abs4;
Rechtssatz: § 14 Abs 3 UStG richtet sich ausschließlich an den Verordnungsgeber. Insb bei der Festlegung der Gruppen von Steuerpflichtigen, der für die Ermittlung der Durchschnittssätze maßgeblichen Merkmale und der Höhe der entsprechenden Durchschnittssätz... mehr lesen...