Norm: dUStG §13
Rechtssatz: Liegt eine zwar dem Grunde nach steuerbare Leistung eines Unternehmers vor (hat er eine Leistung bewirkt), wird aber die Gegenleistung (Zahlung) des Leistungsempfängers nicht ausgeführt, so fehlt es am Tatbestandsmerkmal des Leistungsaustausches, sodaß eine Steuer endgültig auch nicht entstehen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 740/81 Entscheidungstext OGH 15.... mehr lesen...
Norm: EStG 1972 §17EStG 1953 §29EStG 1967 §29UStG 1959 §13
Rechtssatz: Die Festsetzung von Durchschnittssätzen in Verordnungsform soll, von Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung abgesehen, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei Angehörigen derselben Berufsgruppe, deren Umsatz (und Gewinn) wegen fehlender Aufzeichnungen geschätzt werden muß, sichern. Entscheidungstexte 13 Os 20/73 E... mehr lesen...