Norm
EStG 1972 §17Rechtssatz
Die Festsetzung von Durchschnittssätzen in Verordnungsform soll, von Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung abgesehen, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei Angehörigen derselben Berufsgruppe, deren Umsatz (und Gewinn) wegen fehlender Aufzeichnungen geschätzt werden muß, sichern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0058154Dokumentnummer
JJR_19731123_OGH0002_0130OS00020_7300000_006