Norm
dUStG §13Rechtssatz
Liegt eine zwar dem Grunde nach steuerbare Leistung eines Unternehmers vor (hat er eine Leistung bewirkt), wird aber die Gegenleistung (Zahlung) des Leistungsempfängers nicht ausgeführt, so fehlt es am Tatbestandsmerkmal des Leistungsaustausches, sodaß eine Steuer endgültig auch nicht entstehen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0076352Dokumentnummer
JJR_19811015_OGH0002_0070OB00740_8100000_001