Entscheidungsgründe: I. Im vorliegenden Fall geht es darum, welcher Umsatzsteuersatz bei der Wiedereinfuhr von PKW, die im Ausland (unvorhergesehen) repariert wurden, anzuwenden ist. Die vornehmlich in Betracht zu ziehenden Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1972 - UStG idF der Nov. BGBl. 587/1983 lauten: "§1. (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Ent... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktUStG 1972 idF BGBl 587/1983 §5 Abs3UStG 1972 idF BGBl 587/1983 §10 Abs4
Leitsatz: Erhöhter (Einfuhr-)Umsatzsteuersatz gilt nicht für
PKW, die im Ausland (unvorhergesehenerweise) repariert und dann
wieder nach Österreich gebracht wurden; kein "Einfuhr" eine PKW
nach §10 Abs4; Verletzung im Gleichheitsrecht durch -
fälschliche - Unterstellung eines gleichhe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. führte im Juli 1982 einen ihm gehörenden PKW in die Bundesrepublik Deutschland aus. Da dort eine Zylinderkopfdichtung undicht wurde, mußte er das Fahrzeug im Ausland reparieren lassen. Hiefür wurde ihm in Rechnung gestellt: Materialkosten .................................... 147,27 DM Montagekosten ..................................... 300,00 DM --------- ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAbgÄG Zweites 1977UStG 1972 §5 Abs3UStG 1972 §10 Abs4
Rechtssatz: UStG 1972; erhöhter (Einfuhr-)Umsatzsteuersatz gilt nicht für PKW, die iS des §5 Abs3 aus Österreich ausgeführt, im Ausland repariert und dann wieder nach Österreich gebracht wurden; reine "Einfuhr" eines PKW nach §10 Abs4; Verletzung im Gleichheitsrecht durch - fälschlich... mehr lesen...