1 Die Revisionswerberin bot in den Streitjahren Baby- und Kleinkinderschwimmkurse sowie Aquapartys in verschiedenen Schwimmbädern an. Für diese Leistungen wurde von ihr der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. 2 Nach einer bei der Revisionswerberin durchgeführten Außenprüfung erließ das Finanzamt Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2013 bis 2015 sowie einen Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 01 - 03/2016, mit denen die Einnahmen dem Nor... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §10 Abs2 Z6UStG 1994 §10 Abs3 Z531977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te AnhH31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art12 Abs3 lita32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Anh332006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art98 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 10 Abs. 2 Z 6 UStG 1994 (für die Streitjahre 2013 bis 2015) bzw. § 10 Abs. 3 Z 5 UStG 1994 (für das Jahr 2016) ist auf die unmittelbar m... mehr lesen...
1) Sachverhalt: a) Erstbeschwerdeführer: Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des beschwerdeführenden Vereins (im folgenden kurz: Erstbeschwerdeführer) gegen den erstinstanzlichen Getränkesteuerbescheid vom 6. Dezember 1996 abgewiesen, womit ihm betreffend Umsätze in einer in einem Krankenhaus betriebenen Cafeteria (davon rund 20 % alkolholische Getränke) unter anderem für die Zeit von Jänner 1992 bis Oktober 1996 (und somit auch für Zeiträu... mehr lesen...
1) Sachverhalt: a) Erstbeschwerdeführer: Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des beschwerdeführenden Vereins (im folgenden kurz: Erstbeschwerdeführer) gegen den erstinstanzlichen Getränkesteuerbescheid vom 6. Dezember 1996 abgewiesen, womit ihm betreffend Umsätze in einer in einem Krankenhaus betriebenen Cafeteria (davon rund 20 % alkolholische Getränke) unter anderem für die Zeit von Jänner 1992 bis Oktober 1996 (und somit auch für Zeiträu... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E3L E09302000E6JL37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer OberösterreichL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E092 EGV Art92 Abs1;11992E095 EGV Art95;11992E177 EGV Art177;11997E087 EG Art87 impl;11997E234 EG Art234 impl;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33 Abs1;31992L0012 Verbrauchsteuer-RL Art3 Abs2;31992L0012 Verbrauc... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E3L E09302000E6JL37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer OberösterreichL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E092 EGV Art92 Abs1;11992E095 EGV Art95;11992E177 EGV Art177;11997E087 EG Art87 impl;11997E234 EG Art234 impl;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33 Abs1;31992L0012 Verbrauchsteuer-RL Art3 Abs2;31992L0012 Verbrauc... mehr lesen...