Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX ging bei der genannten Stadt das Begehren der Antragstellerin auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses dieser Stadt dahingehend, die Antragstellerin in das Wählerverzeichnis aufzunehmen, ein, dies unter Beischluss des ausgefüllten Europa-Wähleranlageblattes, auf dem handschriftlich angemerkt war „nicht mehr im Wählerverzeichnis XXXX gelistet“. Die Antragsteller ist XXXX Staatsbürgerin und damit... mehr lesen...