Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte im Sommer 1981 im Auftrag der Österreichischen Bundesforste im Raum von Unterweissenburg und Muhr (Lungau) Holzschlägerungs- und Bringungsarbeiten durch. Er verwendete eine transportable 1.350 m lange 'Seilbahnanlage' (Seilwinde), die er mit einem 100 m langen Stahlseil (Strahlungserder) erdete. Durch einen Blitzschlag wurde ein in der Nähe befindliches Fernmeldekabel der Österreichischen Post- und Telegrafenverwaltung beschädigt. Die klagend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298ABGB §1311 IIcETG §1ETG §3
Rechtssatz: Blitzschutzanlagen sind elektrische Betriebsmittel im Sinne des ETG. Sie sind daher so herzustellen, daß in ihrem Gefährdungsbereich und Störungsbereich auch der sichere und ungestörte Betrieb von vorhandenen Fernmeldekabeln der Postverwaltung und Telegrafenverwaltung gewährleistet ist. Wer diese Vorschrift verletzt, muß beweisen, daß dies unverschuldet geschah oder der Schade auch ohne Ver... mehr lesen...