RS OGH 1975/12/3 1Ob307/75 (1Ob308/75), 2Ob549/85

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Veröffentlicht am 03.12.1975
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Norm

ABGB §1298
ABGB §1311 IIc
ETG §1
ETG §3

Rechtssatz

Blitzschutzanlagen sind elektrische Betriebsmittel im Sinne des ETG. Sie sind daher so herzustellen, daß in ihrem Gefährdungsbereich und Störungsbereich auch der sichere und ungestörte Betrieb von vorhandenen Fernmeldekabeln der Postverwaltung und Telegrafenverwaltung gewährleistet ist. Wer diese Vorschrift verletzt, muß beweisen, daß dies unverschuldet geschah oder der Schade auch ohne Verletzung der Vorschrift eingetreten wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0038069

Dokumentnummer

JJR_19751203_OGH0002_0010OB00307_7500000_013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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