Die Beschwerdeführerin, ein Versicherungsunternehmen, erlitt in den Streitjahren 1996 bis 1998 in allen Geschäftsbereichen einen Rückgang der Prämieneinnahmen, wies in den Bilanzen aber die Risikorücklage gemäß § 73a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in jeweils unveränderter Höhe aus. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 7. März 2001 anlässlich einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung wurde dazu ausgeführt: "Risikorückla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: KStG 1988 §16;KStG 1988 §26a Abs3 idF 1996/201;VAG 1978 §73a Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/13/0141 E 27. Jänner 2009
Rechtssatz: Die ihrerseits eindeutige Regelung in § 26a Abs. 3 dritter Satz KStG 1988 spiegelt das unveränderte, auch für das Jahr 1996 maßgebende Verständnis des § 73a Abs. 2 VAG du... mehr lesen...